Zum Vergrößern klicken

Die Karte auf einen Blick:

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird nach dem Willen des Gesetzgebers die bisherige Krankenversicherungskarte vollständig ablösen. Jeder Versicherte wird deshalb von uns – bis Ende 2013 – kostenfrei seine neue persönliche BKK VDN Karte erhalten. Allerdings benötigen wir von Ihnen ein Passfoto.

Wer muss ein Bild für die neue elektronische Gesundheitskarte einreichen?

Alle Versicherte. Ausnahmen sind Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (z. B. Schwerpflegebedürftige).


Den Lichtbildbogen für die Übermittlung des Lichtbildes können sie über folgenden Link herunterladen:

Lichtbildbogen

Sie möchten uns Ihr Lichtbild auf digitalem Wege übermitteln? Folgen Sie dem Link zu unserem Uploadportal:

Uploadportal


Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte:

Die neue Karte verfügt im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin über einen Mikroprozessorchip. Wie ein Minicomputer kann er Daten und Informationen verarbeiten. Bei Ausgabe der eGK an Sie werden auf der Karte die Daten gespeichert, die sich auch auf der momentanen Krankenversicherungskarte befinden:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Krankenversichertennummer
  • Krankenkassenzugehörigkeit
  • Versicherungsstatus etc.

Zukünftig soll es dann auch möglich sein, mit Hilfe der eGK elektronische Rezepte und freiwillige Daten zu speichern.


Zu den freiwilligen Daten zählen:

  • Notfalldaten (Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten etc.)
  • Elektronischer Arztbrief
  • Arzneimitteldokumentation
  • Elektronische Patientenakte
  • Daten, die der Versicherte selbst zur Verfügung gestellt hat


    Dadurch ergeben sich viele Vorteile:

     
  • Bei einem Notfall muss der Arzt schnell handeln. Durch die eGK ist er künftig sofort über Allergien, chronische Erkrankungen oder Arzneimittelunverträglichkeiten informiert.
  • Dank der Arzneimitteldokumentation kann der Arzt auf einen Blick sehen, welche Medikamente Ihnen bereits verschrieben wurden, so dass unnötige Doppelverordnungen und mögliche Wechselwirkungen vermieden werden können.
  • Mehrfachuntersuchungen werden reduziert.
  • Ärzte können die Gesundheitsvorsorge durch die Vernetzung verbessern.
  • Organisatorische Abläufe in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken werden vereinfacht.


Sie entscheiden alleine, welche Daten Sie speichern lassen möchten und wer wann welche Daten einsehen kann. Die Einwilligung zur Dateneinsicht geben Sie mit Ihrer eGK und einer Geheimnummer (PIN). Diese PIN werden wir Ihnen zusenden, sobald die ersten freiwilligen Daten freigeschaltet werden.
 
Wichtig für Sie:
Auch nach Erhalt der eGK behält die alte Krankenversicherungskarte zunächst ihre Gültigkeit! Sie müssen beide Karten mit sich führen, und zwar so lange, bis alle Leistungserbringer mit dem neuen Lesegerät ausgestattet sind.

 
 
 
Die Seite wird durchsucht...

Die Seite wird durchsucht...

Ergebnisse:

Schließen