Mitglieder unserer BKK VDN können ihre Familienangehörigen* grundsätzlich beitragsfrei mitversichern, wenn die Angehörigen
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
- nicht selbst vorrangig versichert sind (z. B. durch eine eigene Mitgliedschaft),
- nicht versicherungsfrei (Ausnahme: geringfügige Beschäftigung) oder von der Versicherungspflicht befreit sind,
- kein Gesamteinkommen (z. B. Einkünfte aus Vermietung oder aus Kapitalerträgen) haben, das im Jahr 2012 regelmäßig im Monat 375 Euro (bei einer geringfügigen Beschäftigung 400 Euro) übersteigt,
- nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.
Kinder sind beitragsfrei mitversichert
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden bzw. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten; wird die Ausbildung durch den Wehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um diesen Zeitraum,
- ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind familienversichert war.
Kinder sind
- alle Kinder im Sinne des BGB (eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder),
- Stiefkinder bzw. Kinder des Lebenspartners (im Sinne des LPartG) und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält,
- Pflegekinder, die wie Kinder durch häusliche Gemeinschaft mit Eltern verbunden sind,
- Adoptionspflegekinder, wenn die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt worden ist.
Besonderheit: Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht jedoch nicht, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein regelmäßiges Gesamteinkommen im Jahr 50.850,00 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012) übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Ehegatten ist.
Für Angestellte, die am 31.12.2002 in einem privaten Krankenversicherungs-unternehmen versichert waren, gilt eine Gesamteinkommensgrenze von jährlich 45.900 € (besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012).
Weitere Fragen zur Familienversicherung beantworten wir Ihnen gerne unter 02304 9826-0.
Einen Antrag zur Familienversicherung finden Sie hier.
Wir freuen uns, Ihre Angehörigen bei uns zu versichern!
*(Ehe- bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Sinne des LPartG sowie Kinder)