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Flash-Ticker

Familienversicherung

Bild: Drucker

Mitglieder unserer BKK VDN können ihre Familienangehörigen* grundsätzlich beitragsfrei mitversichern, wenn die Angehörigen

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
  • nicht selbst vorrangig versichert sind (z. B. durch eine eigene Mitgliedschaft),
  • nicht versicherungsfrei (Ausnahme: geringfügige Beschäftigung) oder von der Versicherungspflicht befreit sind,
  • kein Gesamteinkommen (z. B. Einkünfte aus Vermietung oder aus   Kapitalerträgen) haben, das im Jahr 2012 regelmäßig im Monat 375 Euro (bei einer geringfügigen Beschäftigung 400 Euro) übersteigt,
  • nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.

Kinder sind beitragsfrei mitversichert

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder    Berufsausbildung befinden bzw. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten; wird die Ausbildung durch den Wehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um diesen Zeitraum,
  • ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind familienversichert war.

Kinder sind

  • alle Kinder im Sinne des BGB (eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder),
  • Stiefkinder bzw. Kinder des Lebenspartners (im Sinne des LPartG) und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält,
  • Pflegekinder, die wie Kinder durch häusliche Gemeinschaft mit Eltern verbunden sind,
  • Adoptionspflegekinder, wenn die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt worden ist.

Besonderheit: Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht jedoch nicht, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein regelmäßiges Gesamteinkommen im Jahr 50.850,00 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012) übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Ehegatten ist.

Für Angestellte, die am 31.12.2002 in einem privaten Krankenversicherungs-unternehmen versichert waren, gilt eine Gesamteinkommensgrenze von jährlich 45.900 € (besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012).

Weitere Fragen zur Familienversicherung beantworten wir Ihnen gerne unter 02304 9826-0.

Einen Antrag zur Familienversicherung finden Sie hier.

Wir freuen uns, Ihre Angehörigen bei uns zu versichern!
*(Ehe- bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Sinne des LPartG sowie Kinder)


BKK Vereinigte Deutsche Nickel-Werke • Rosenweg 15 • 58239 Schwerte
TEL 02304 9826-0 • FAX 02304 9826-500 • MAIL info@bkk-vdn.de 
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr

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