Kostenfreie Familienversicherung:
Folgende Angehörige können in der BKK VDN familienversichert werden:
- Ehegatte bzw. eingetragene(r) Lebenspartner(in) nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
- Kinder (auch Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder, Adoptivkinder).
Bei Stiefkindern und Enkeln ist es erforderlich, dass sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden.
Altersgrenzen für familienversicherte Kinder:
- Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, soweit Ihr Kind nicht erwerbstätig ist.
- Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich Ihr Kind in Schul– oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr absolviert.
Darüber hinaus verlängert sich die Familienversicherung um den Zeitraum des geleisteten Wehr- oder Zivildienstes.
Kinder mit Behinderungen, die nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können, bleiben ohne Altersgrenze familienversichert.
Ausnahmen:
Eine kostenfreie Familienversicherung besteht u. a. nicht:
- bei einer eigenen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Nimmt der Ehegatte bzw. Lebenspartner oder Ihr Kind eine versicherungspflichtige Beschäftigung (Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis) auf, kann die Versicherung selbstverständlich bei der BKK VDN abgeschlossen werden. Ein unterbrechungsfreier Versicherungsschutz ist so garantiert.
- bei Ausübung einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit.
- nach einer Scheidung für die mitversicherte Ehegattin oder den mitversicherten Ehegatten.
- bei Versicherungsfreiheit (z. B. Beamtenverhältnis) oder Befreiung von der Versicherungspflicht.
- bei eigenen Einkünften des Angehörigen, die im Jahre 2013 regelmäßig 385 Euro übersteigen. Hierzu zählen u. a. Miet-, Pacht- und Zinseinnahmen; bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung darf das Einkommen 450 Euro nicht überschreiten.
- bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern für die Zeit der Mutterschutzfrist (grundsätzlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) und der anschließenden Elternzeit, wenn sie vor diesem Zeitraum nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Kinder sind außerdem nicht mitversichert, wenn Ihr privat versicherter
Ehegatte bzw. Lebenspartner
- im Jahr 2013 mehr als 4.350 Euro monatlich (bzw. mehr als 3.937,50 Euro für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat versichert waren) verdient und
- mehr als Sie verdient und
- der leibliche Vater bzw. die leibliche Mutter des Kindes ist.
Den Antrag für eine Familienversicherung können Sie hier herunterladen.