Ihre BKK VDN erhebt 2010 keinen Zusatzbeitrag!
Im Gegensatz zu vielen anderen Krankenkassen erhebt die BKK VDN im Jahr 2010 keinen Zusatzbeitrag!
Wir setzen auch im Jahr 2010 auf den Ausbau unserer attraktiven Angebote. Denn die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Kunden liegt uns besonders am Herzen. Gleichzeitig haben Sie bei uns viele Möglichkeiten, bares Geld zu sparen.
Sie sind noch nicht bei uns versichert?
Wenn Sie nicht mehr Geld für weniger Leistungen ausgeben wollen, werden Sie jetzt Mitglied bei der BKK VDN. Ein kurzer Anruf genügt und wir erledigen alles Weitere für Sie.
Stöbern Sie zum Beispiel in unseren Bonusprogrammen, dem Versichertenservice oder unseren Leistungen. Sie werden garantiert etwas Passendes, Spannendes und Informatives finden.
Sonderkündigungsrecht
Erhebt oder erhöht Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag bzw. reduziert oder streicht sie Prämienzahlungen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Bindungsfrist von 18-Monaten entfällt dadurch. Weist Ihre Krankenkasse Sie spätestens einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung auf Ihr Kündigungsrecht hin, so können Sie Ihre Krankenkasse bis zur erstmaligen Fälligkeit der Änderung mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Kommt Ihre Krankenkasse ihrer Hinweispflicht nicht nach, verschiebt sich für Sie die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum.
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