
Die schönsten Wochen im Jahr - auf diesen Moment hat man sich wochenlang gefreut, Flugtickets und Personalausweis liegen bereit, der Urlaub kann losgehen. Damit die Urlaubsfreude nicht getrübt wird, hier ein paar Tipps, die Sie bei Reisen ins Ausland beachten sollten:
Was tun bei Unfall oder Erkrankung?
In die meisten Länder Europas ist eine Reise nahezu problemlos. Hier bestehen Abkommen, die Sie zumindest zu einem Teil von Arzt- und Medikamentkosten befreien. Alles was Sie dazu benötigen, ist Ihre Krankenversicherungskarte, auf der auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance) aufgedruckt ist. Die Vorlage der Karte reicht aus, um sich bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Für gesetzlich Versicherte gilt diese Karte in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Kroatien, Norwegen und in der Schweiz. Bei einigen Abkommenstaaten sind Eigenbeteiligungen an den Behandlungskosten vorgesehen. Wenn Sie mehr zu den Abkommen in den einzelnen Ländern wissen möchten, können Sie dazu gerne ein entsprechendes Merkblatt für Versicherte, die im Ausland erkranken anfordern.
Bei Reisen in die Türkei oder Tunesien stellt Ihnen Ihre BKK VDN gerne einen entsprechenden Auslandsreisekrankenschein (Vordruck T/A 11 bzw. TN/A 11) aus.
Wer übernimmt die Kosten für einen eventuellen Rücktransport?
Die Kosten für einen krankheitsbedingten Rücktransport kann die BKK VDN nicht übernehmen. Für diesen Fall empfehlen wir den Abschluss einer privaten Urlaubsreiseversicherung. Diese werden oft sehr günstig angeboten und decken nicht nur die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, sondern auch die Behandlungskosten in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen.
Welcher Impfschutz ist wichtig?
Wenn Impfungen für das Reiseland erforderlich sind und von der STIKO (ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts) empfohlen werden, zahlt die BKK VDN die Kosten abzüglich eines gesetzlichen Eigenanteils. Dazu zählen u.a. Impfungen gegen Cholera, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis – Übertragung durch Zecken), Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken-Infektionen, Tollwut und Typhus. Alle weiteren Impfungen sowie die Malaria-Prophylaxe (keine Impfung, sondern eine Arzneimittel-Prophylaxe) können von der BKK VDN für Auslandsreisen nicht übernommen werden. Die Rotavirus-Impfung (Durchfallerkrankung) für Kleinkinder wird im Rahmen der Kostenerstattung bezahlt.
Alles auf einen Blick
Für einen entspannten Start in den Urlaub können Sie sich hier eine Checkliste herunterladen: Check & relax – entspannt in den Urlaub.
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