Die Karte auf einen Blick
Die elektronische Gesundheitskarte wird nach dem Willen des Gesetzgebers die bisherige Krankenversicherungskarte vollständig ablösen. Jeder Versicherte wird kostenfrei seine neue persönliche BKK VDN-Karte erhalten, es entstehen ihm lediglich Kosten für ein Lichtbild, das auf die Karte aufgebracht wird.
Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte
Die neue Karte verfügt im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin über einen Mikroprozessorchip. Wie ein Minicomputer kann er Daten und Informationen verarbeiten. Neben Versichertenangaben wie Namen, Anschrift, Versicherungsstatus können nun auch medizinische Daten mit Hilfe der Karte gespeichert werden.
Es wird zwischen Pflichtanwendungen und freiwilligen Anwendungen der Karte unterschieden. Diese „Grundausstattung“ der Karte ist durch den Gesetzgeber den Krankenkassen vorgegeben.
Pflichtanwendungen:
• Daten wie Name, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versicherungsstatus etc.
• Elektronisches Rezept
Freiwillige Anwendungen:
• Notfalldaten (Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten etc.)
• Elektronischer Arztbrief
• Arzneimitteldokumentation
• Elektronische Patientenakte
• Daten, die der Versicherte selbst zur Verfügung gestellt hat
Außerdem: Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte auf Rückseite der eGK.
Vorteile der neuen Karte
Vorteile im Überblick:
• Erhöhung von Therapiesicherheit und Eigenverantwortung der Versicherten
• Reduzierung von Mehrfachuntersuchungen
• Vernetzung aller an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure
• Prozessoptimierung in Praxen, Krankenhäusern und Apotheken
• Vorbeugung gegen Kartenmissbrauch
• Versorgungssicherheit im europäischen Ausland
Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild. Über den Zeitpunkt der Kartenausgabe werden die Versicherten rechtzeitig von ihrer Krankenkasse informiert.
Bei Fragen rund um die elektronische Gesundheitskarte nutzen Sie unsere Service-Hotline 0800 / 4455774!