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Familienversicherung

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Mitglieder unserer BKK VDN können ihre Familienangehörigen* grundsätzlich beitragsfrei mitversichern, wenn die Angehörigen

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
  • nicht selbst vorrangig versichert sind (z. B. durch eine eigene Mitgliedschaft),
  • nicht versicherungsfrei (Ausnahme: geringfügige Beschäftigung) oder von der Versicherungspflicht befreit sind,
  • kein Gesamteinkommen (z. B. Einkünfte aus Vermietung oder aus   Kapitalerträgen) haben, das im Jahr 2010 regelmäßig im Monat 365 Euro (bei einer geringfügigen Beschäftigung 400 Euro) übersteigt,
  • nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.

Kinder sind beitragsfrei mitversichert

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder    Berufsausbildung befinden bzw. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten; wird die Ausbildung durch den Wehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um diesen Zeitraum,
  • ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind familienversichert war.

Kinder sind

  • alle Kinder im Sinne des BGB (eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder),
  • Stiefkinder bzw. Kinder des Lebenspartners (im Sinne des LPartG) und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält,
  • Pflegekinder, die wie Kinder durch häusliche Gemeinschaft mit Eltern verbunden sind,
  • Adoptionspflegekinder, wenn die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt worden ist.

Besonderheit: Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht jedoch nicht, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein regelmäßiges Gesamteinkommen im Jahr 49.950 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010) übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Ehegatten ist.

Für Angestellte, die am 31.12.2002 in einem privaten Krankenversicherungs-unternehmen versichert waren, gilt eine Gesamteinkommensgrenze von jährlich 45.000 € (besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010).

Weitere Fragen zur Familienversicherung beantwortet Ihnen gerne Frau Nicole Rennemeier unter 02304 / 98 26 308.

Einen Antrag zur Familienversicherung finden Sie hier.

Wir freuen uns, Ihre Angehörigen bei uns zu versichern!
*(Ehe- bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Sinne des LPartG sowie Kinder)


BKK Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG • Rosenweg 15 • 58239 Schwerte
Telefon 02304 / 98 26 - 0 • Telefax 02304 / 98 26 - 500 • info@bkk-vdn.de

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