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Pflege A-Z

Bild: Drucker

Pflegeversichert sind alle BKK-Mitglieder und deren familienversicherte Angehörige.

Die soziale Pflegeversicherung soll allen Pflegebedürftigen Hilfe leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung bedürfen.

Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in drei Pflegestufen unterteilt:

Pflegestufe I     = erheblich Pflegebedürftige
Pflegestufe II   = Schwerpflegebedürftige
Pflegestufe III  = Schwerstpflegebedürftige


Ob Pflegebedürftigkeit und ggf. in welcher der drei Stufen sie vorliegt, entscheidet Ihre BKK-Pflegekasse aufgrund eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Die Ärzte des MDK begutachten die Pflegebedürftigkeit des Versicherten unmittelbar in seinem Wohnbereich. Für die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen ist der Umfang des Hilfebedarfs entscheidend.

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es erforderlich, dass neben den medizinischen Voraussetzungen auch eine Vorversicherungszeit erfüllt ist.

Im Einzelnen können folgende Leistungen der häuslichen Pflege und der vollstationären Pflege beansprucht werden:

Personen, die einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung – nicht erwerbsmäßig – pflegen (Pflegepersonen), sind bei der Pflegetätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dies gilt auch auf allen mit der Pflegetätigkeit zusammenhängenden Wegen. Ihre BKK-Pflegekasse zahlt für diese Pflegepersonen unter Umständen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Zur Unterstützung und Erleichterung der häuslichen Pflege, aber auch zur Förderung der Selbständigkeit, können Pflegebedürftige der Stufen I, II und III Pflegehilfsmittel erhalten und zwar:

  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z.B. Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch); bis zu einem Betrag in Höhe von 31,00 Euro monatlich
  • technische Hilfsmittel (z.B. Bettzurichtungen). Hierbei übernimmt der Pflegebedürftige einen Eigenanteil in Höhe von 10 v.H. der Kosten, höchstens jedoch 25,00 Euro.

 

Zusätzlich beteiligt sich Ihre BKK-Pflegekasse mit Zuschüssen an Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Türenverbreiterung oder Badezimmerumbau).

Zur Schulung von Angehörigen und Personen, die ehrenamtlich pflegerische Aufgaben übernehmen möchten, bietet Ihre BKK-Pflegekasse kostenlose Kurse an oder organisiert diese (z.B. ISA).

Die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie nur auf Antrag. Sie werden ab Antragsstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Versicherten, für die Pflegeleistungen in Betracht kommen, rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Pflegeversicherung haben, so können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an Ihre BKK-Pflegekasse wenden. Wir informieren Sie nicht nur zu allen Leistungen der Pflegeversicherung, sondern beraten Sie auch gern in persönlichen Angelegenheiten.

Unser Tipp:
Den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung können Sie direkt auf unserer Internetseite herunterladen!



Vorversicherungszeit

Die Vorversicherungszeit gilt als erfüllt, wenn der/die Versicherte in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder familienversichert war. Für versicherte Kinder gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.



Alle Leistungen in der Übersicht.

BKK Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG • Rosenweg 15 • 58239 Schwerte
Telefon 02304 / 98 26 - 0 • Telefax 02304 / 98 26 - 500 • info@bkk-vdn.de

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