Ich habe demnächst meinen 25. Geburtstag. Was ändert sich dann?
Wenn Sie nach der Schule eine gesetzlichen Dienstpflicht, d.h. Wehr- oder Zivildienst (freiwillige Dienste zählen nicht) abgeleistet haben, dann ändert sich erst einmal nichts. Denn dann können Sie weiterhin in der Familienversicherung Ihrer Eltern beitragsfrei versichert bleiben. Und zwar genau für den Zeitraum, den Sie "gedient" haben.
Wenn Sie keinen Dienst absolviert haben, werden Sie sich selbst versichern müssen. Hier gibt es die Möglichkeit einer speziellen Krankenversicherung für Studenten. Für einen Monatsbeitrag von 64,77 Euro zur Krankenversicherung und 11,64 bzw. 13,13 Euro (Zuschlag für Kinderlose) zur Pflegeversicherung haben Sie Anspruch auf volle Leistungen der Kranken- und Pflegekasse. Wenn Sie beim späteren Eintritt in das Berufsleben von den Beiträgen der BKK VDN profitieren und sicher sein möchten, eine gute Wahl zu treffen, dann sollten Sie die BKK VDN jetzt ganz einfach testen und dort Mitglied werden.
Kann ich die Beiträge während meines ganzen Studiums behalten?
Nein, denn die studentische Krankenversicherung gilt nicht unbegrenzt. Sie endet mit dem Abschluß des 14. Fachsemesters, spätestens jedoch mit dem 30. Geburtstag. Natürlich gibt es Ausnahmen zu dieser Regelung. Wer aus besonderen Gründen eine längere Studienzeit rechtfertigen kann, beispielsweise wegen familiärer Gründe (z.B. Erkrankung und Pflege von Angehörigen), wegen persönlicher Gründe (z.B. Geburt eines Kindes) oder aufgrund der Art der Ausbildung (z.B. Aufbaustudium), kann entsprechend länger in der studentischen Krankenversicherung bleiben.