Betreuungs- & Entlastungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 Euro monatlich. Dieser Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der

  • Tages- oder Nachtpflege,
  • Kurzzeitpflege,
  • ambulanten Pflegedienste, in den Pflegegraden zwei bis fünf, jedoch nicht für die Leistung körperbezogener Pflegemaßnahmen.

 

Bei letzterem handelt es sich vor allem um Betreuungsangebote (z. B. Betreuungsgruppen) oder Entlastungsangebote (z. B. Pflege- oder Alltagsbegleiter, Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen).

Sofern der monatliche Betrag von 125,00 Euro nicht ausgeschöpft wird, kann er angespart werden. Restbeträge eines Kalenderjahres können noch bis zum 30.06. des Folgejahres abgerufen werden.

Zusätzlich zu dem Entlastungsbetrag können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 % des Leistungsbetrags der Pflegesachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Diese Möglichkeit können Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf nutzen.

Stand: 01.01.24