Manchmal kommt Pflegebedürftigkeit plötzlich – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer schweren Erkrankung. Die BKK VDN unterstützt dich in solchen Fällen mit der Kurzzeitpflege, auch ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1.
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bedeutet, dass du für eine begrenzte Zeit in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut wirst – zum Beispiel, wenn zuhause (noch) keine ausreichende Versorgung möglich ist.
Wer hat Anspruch?
Du kannst Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 nutzen, wenn:
- Du plötzlich pflegebedürftig wirst (z. B. nach einer Operation)
- Ambulante Pflege vorübergehend nicht ausreicht
- Eine ärztliche Bescheinigung die Notwendigkeit bestätigt
Welche Kosten übernimmt die BKK VDN?
Die BKK VDN übernimmt:
- Bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr
- bis zu 1.854 €
Wichtig:
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung musst Du selbst tragen.
Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2
Kann die Häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch Teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies gilt:
- für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder
- in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend Häusliche oder Teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist.
Der Anspruch auf Kurzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die Aufwendungen für Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu dem Gesamtbetrag von 3.539 Euro im Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege).
Informationen über verfügbare Kurzzeitpflegeplätze in NRW
Stand: 01.07.2025