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Akupunktur

Bei Rücken oder Knieproblemen können Sie Akupunkturbehandlungen über Ihre Versichertenkarte abrechnen lassen.

Dies gilt, wenn seit mindestens sechs Monaten

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
  • chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose

bestehen.

Akupunkturleistungen können bis zu zehnmal, mit besonderer Begründung bis zu 15 mal im Jahr erbracht werden. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Behandlung je Indikation erfolgen.

Bitte beachten Sie:
Um eine Akupunkturbehandlung vornehmen zu dürfen, muss dem Arzt eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen.

Stand: 01.01.2024

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