Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag darf nur für den Zweck eingesetzt werden, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und die Pflegenden zu entlasten.
Die "Angebote zur Unterstützung im Alltag" sind für die Pflege zu Hause gedacht und in drei Bereiche unterteilt
- Betreuungsangebote
- Angebote zur Entlastung im Alltag oder
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Diese richten sich an Pflegebedürftige, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben, z. B.:
- Betreuungsgruppen, insbesondere für an Demenz erkrankte Menschen,
- Tagesbetreuungen in entsprechenden Einrichtungen
- oder die stundenweise Betreuung zu Hause.
Hier sind praktische Hilfen gemeint, z. B. Unterstützung:
- im Haushalt,
- beim Einkaufen oder bei Behördengängen.
Auch Hilfen zur Tagesstrukturierung oder Freizeitgestaltung fallen darunter, wie:
- das Vorlesen von Büchern oder
- Besuche von Veranstaltungen oder
- begleitete Spaziergänge.
Diese können z. B. eine Pflegebegleitung in Anspruch nehmen. Pflegebegleiter helfen bei:
- der Organisation oder
- beraten.
Sie pflegen aber nicht selbst.
Erhalten Sie hier die bundesweite Angebotsliste.
Es werden nur die Kosten anerkannter Anbieter erstattet, und zwar für tatsächlich entstandene und belegte Kosten.Den Entlastungsbetrag zahlt die Pflegekasse zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege. Er wird mit den anderen Leistungsansprüchen nicht verrechnet.
Nicht ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres in die Folgemonate geschoben werden, am Ende des Kalenderjahres können nicht verbrauchte Beträge in das darauffolgende Halbjahr übertragen werden.
Sie haben weitere Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.
Stand: 01.01.2023