Schriftgröße anpassenSchriftgröße
STRG+ STRG-

Sie können die Seite mithilfe Ihres Browsers größer oder kleiner anzeigen lassen. Verwenden Sie dafür bitte STRG + und STRG - .
Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zur Ausgangsgröße.

Betreuungs- & Entlastungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 Euro monatlich. Dieser Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der

Bei letzterem handelt es sich vor allem um Betreuungsangebote (z. B. Betreuungsgruppen) oder Entlastungsangebote (z. B. Pflege- oder Alltagsbegleiter, Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen).

Sofern der monatliche Betrag von 125,00 Euro nicht ausgeschöpft wird, kann er angespart werden. Restbeträge eines Kalenderjahres können noch bis zum 30.06. des Folgejahres abgerufen werden.

Zusätzlich zu dem Entlastungsbetrag können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 % des Leistungsbetrags der Pflegesachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Diese Möglichkeit können Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf nutzen.


Stand: 01.01.2023

<< zurück

Kontakt

Wie können wir Ihnen helfen?

Kontaktieren Sie uns:
phone 02304 9826 - 0
Wie freuen uns auf Ihre Nachricht!
expand_less
Mitglied werden
Online Geschäftsstelle
call
f