Wichtig: Gleich bleibt, dass Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weiterhin in Ihrem Unternehmen krankmelden.
Hinweis: Sofern Ihr Arzt oder Ihre Ärztin noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen ist, wird diese/r Ihnen für eine Übergangszeit eine Krankmeldung in Papierform aushändigen. In dem Fall müssen Sie, wie bisher auch, die Krankmeldung bei uns einreichen.