Die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten:
- Schritt 1: Elektronischer Versand der eAU durch die Arztpraxis an die Krankenkasse.
- Schritt 2: Elektronischer Versand der eAU durch die Krankenkasse an den Arbeitgeber.
Ab 2022 steht die eAU vollumfänglich zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) finden Sie hier.
Hinweis:
- Zu Schritt 1: Arztpraxen müssen bis zum 31.12.2021 auf das elektronische Übermittlungssystem umrüsten.
- Zu Schritt 2: Der elektronischer Versand der eAU durch die Krankenkasse erfolgt im Laufe des Jahres 2022.