... von dem ausstellenden Arzt an die Krankenkasse übermittelt werden. Jedoch ist die technische Umsetzung noch nicht in allen Arztpraxen erfolgt.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer dann an uns weiterleiten, wenn Sie eine Ausfertigung (wie im Beispielbild abgebildet) erhalten. Beachten Sie dabei, dass uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 7 Tagen vorliegen muss. Abgeben können Sie diese persönlich (Briefkasten rechts von der Tür), per Post, per E-Mail: info(at)bkk-vdn.de oder per Fax: 02304/9826-500.