Ernährungsberatung
Eine Ernährungsberatung kann Ihnen dabei helfen, ein gesundes Körpergewicht zu erreichen, um so Krankheiten gegebenenfalls zu lindern und den Medikamentenverbrauch zu senken.
Sie werden innerhalb der Beratung (einzeln oder in Gruppen) über die Entstehung Ihrer Erkrankung informiert und erfahren, inwieweit Ihre bisherige Ernährungsweise Einfluss darauf genommen hat.
Eine Ernährungsberatung kann vom Arzt verordnet werden, wenn Sie z. B. unter Adipositas leiden (BMI über 30).
In allen anderen Fällen ist eine Einzelfallprüfung notwendig.
Wer führt die Ernährungsberatung durch?
- Die Ernährungsberatung muss von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden (Dipl. Oecotrophologen, Diätassistenten etc.).
- Ein zusätzlicher Kostenvoranschlag ist neben der ärztlichen Verordnung notwendig.
Wer übernimmt die Kosten der Ernährungsberatung?
Wir erstatten die Kosten in Höhe von 160,00 Euro, max. 40,00 Euro für die erste und 30,00 Euro für die Folgesitzung. Insgesamt sind fünf Sitzungen möglich.
Möchten Sie eine Ernährungsberatung machen, wenn Sie nicht erkrankt sind (BMI unter 30), kommt für Sie ggf. ein Ernährungskurs (Präventionskurs s. u.) in Frage.
Ambulante Ernährungstherapie
Die ambulante Ernährungstherapie wurde für die Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen sowie zur Behandlung der Mukoviszidose in den Heilmittel-Richtlinien aufgenommen. Für diese Erkrankungsbilder ist eine Heilmittelverordnung möglich.
Stand: 01.01.2023