Schriftgröße anpassenSchriftgröße
STRG+ STRG-

Sie können die Seite mithilfe Ihres Browsers größer oder kleiner anzeigen lassen. Verwenden Sie dafür bitte STRG + und STRG - .
Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zur Ausgangsgröße.

Fahrkosten

Die BKK VDN übernimmt die Kosten für Fahrten, sofern diese aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind.

  • Bei Leistungen, die stationär erbracht werden,
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch ohne stationäre Behandlung,
  • Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Neben Kosten für Fahrten zur stationären Behandlung können in Ausnahmefällen auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel die Fahrten zur Strahlen- bzw. Chemotherapie oder ambulanten Dialysebehandlung.


Die Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Krankentransport-Richtlinie festgelegt:

  • Die Fahrt muss entweder aus medizinisch zwingenden Gründen notwendig sein, weil eine Erkrankung vorliegt, die eine regelmäßige Behandlung über einen längeren Zeitraum (2 x wöchentlich, 6 Monate) erforderlich macht. Das trifft zum Beispiel auf Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlen- bzw. Chemotherapie zu. Erkrankte, bei denen diese Beispiele nicht zutreffen, können eine Genehmigung und Prüfung ihres Falles durch die Krankenkasse beantragen.
  • Oder die Fahrt ist aus medizinisch zwingenden Gründen notwendig und es liegt eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität vor, so dass die Nutzung eines Pkw oder öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist. Das trifft zu auf Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" haben  oder die Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 vorliegt. Bei Personen mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung durch sowohl körperliche als auch geistige Ursachen ärztlich festgestellt und bescheinigt werden. In diesem Fall muss die Fahrt von der BKK VDN nicht im Vorfeld genehmigt werden.

Ihr Eigenanteil je Fahrt beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Fahrkosten. Bei Serienbehandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie sowie Fahrten zur teilstationären Behandlung erfolgt eine Zuzahlung bei der BKK VDN lediglich für die erste und letzte Fahrt.

Bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zu viel gezahlte Beträge erstatten. Das Quittungsheft können Sie selbstverständlich direkt auf unserer Internetseite herunterladen.

Viele Apotheken führen sog. Zuzahlungslisten, die Sie sich aushändigen lassen können. Sofern Sie immer dieselbe Apotheke wählen, ist dieser Service eine sehr gute Alternative zum Quittungsheft.

Hier können Sie den Antrag auf Fahrkosten herunterladen.


Stand: 01.01.2024

 

<< zurück

Kontakt

Wie können wir Ihnen helfen?

Kontaktieren Sie uns:
phone 02304 9826 - 0
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
expand_less
Mitglied werden
Online Geschäftsstelle
call
f