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Frühförderung von Kindern

Das Angebot der Frühförderung und Früherkennung richtet sich an behinderte und von Behinderung bedrohte Vorschulkinder und deren Eltern. Dabei sollen die Kinder ihre bisherigen Fähigkeiten weiter ausbauen, um so intensiver am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Es wird besonders darauf geachtet, Störungen in der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Ob ein Kind eine Frühförderung benötigt, entscheidet der behandelnde Kinderarzt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen. Kriterien sind unter anderem, ob das Kind

  • seh- und/oder hörgeschädigt ist,
  • Störungen in der Sprachentwicklung aufweist,
  • geistig oder körperlich behindert ist,
  • aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden kann.

Die Therapie wird in einem Sozialpädiatrischen Zentrum oder in einer Frühförderstelle durchgeführt. Hier arbeiten verschiedene Fachleute, wie Mediziner, Psychologen oder Logopäden eng zusammen (interdisziplinär). Dabei werden auch die Eltern und/oder die Geschwister des Kindes in die Behandlung mit eingebunden. Die Frühförderstellen befinden sich in Wohnortnähe und stehen unter ärztlicher Verantwortung.

Wer übernimmt die Kosten für die Frühförderung und Früherkennung?

Betroffenen Familien entstehen keine Kosten. Diese werden zwischen der BKK VDN (für medizinische und therapeutische Leistungen) und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde (heilpädagogische Maßnahmen) aufgeteilt.



Stand: 01.01.2024

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