Geschützt ins Elternglück!
Wir bezuschussen die Hebammenrufbereitschaft für alle zugelassenen Hebammen.
Das bedeutet: Ihre Hebamme ist in der Regel zwischen der 38. und 42. Schwangerschaftswoche rund um die Uhr für Sie erreichbar. Sollte sie gerade eine Geburt betreuen, steht eine Vertretung zur Verfügung.
Die BKK VDN erstattet 100 Prozent der Kosten, max. 300 Euro. Für die Erstattung benötigen wir lediglich die Rechnung.
Stand: 01.01.2023