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Heilmittel

Heilmittel wirken überwiegend von außen auf den Körper. Es handelt sich meist um persönliche medizinische Leistungen.

Zu den Heilmitteln gehören z. B. Atem-/Inhalationstherapie, Bestrahlungen, Elektrotherapie, Krankengymnastik und Massagen.

Ihr Arzt verschreibt Ihnen das Heilmittel auf einer entsprechenden Verordnung. Damit Sie die Heilmittel bei Bedarf noch schneller in Anspruch nehmen können, hat Ihre BKK VDN auf die Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb der Regel verzichtet, d. h., Sie können die von Ihnen benötigten Heilmittel schnell und unbürokratisch in Anspruch nehmen. Versicherte mit besonders schweren und langfristigen Schädigungen oder Beeinträchtigungen können den Heilmittelbedarf langfristig von Ihrem behandelnden  Arzt verordnen lassen, sofern die Erkrankung auf der Diagnoseliste (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) steht.

Eine Genehmigung durch die BKK VDN ist in diesem Fall nicht notwendig. Diese Heilmittel unterliegen nicht mehr der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Vertragsarztes. Steht Ihre Erkrankung nicht auf der Diagnoseliste, ist ein formloser Antrag im Zusammenhang mit einer Heilmittelverordnung möglich. Eine Genehmigung ist hier aber eher unwahrscheinlich und nur in Einzelfällen möglich. Das Heilmittel kann aber außerhalb der Regel verordnet werden.

Zuzahlung

Die Zuzahlung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 10 Prozent des Heilmittels. Zusätzlich fällt je Verordnung noch eine einmalige Gebühr von 10 Euro an. Unter Verordnung ist das "Rezept" und nicht das einzelne, verordnete Heilmittel zu verstehen. 

Bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zu viel gezahlte Beträge erstatten. Das Quittungsheft können Sie selbstverständlich direkt auf unserer Internetseite herunterladen.

Viele Apotheken führen sog. Zuzahlungslisten, die Sie sich aushändigen lassen können. Sofern Sie immer dieselbe Apotheke wählen, ist dieser Service eine sehr gute Alternative zum Quittungsheft.

Stand: 01.01.2024

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