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Hilfsmittel

Die BKK VDN übernimmt für ärztlich verordnete Hilfsmittel ...

… die Kosten in Höhe der Vertragspreise oder der Festbeträge. Hilfsmittel sind vielfältig. Sie sollen eine Behinderung vorbeugen oder ausgleichen und den Erfolg der Krankenbehandlung sichern. Die Hilfsmittel müssen die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen an Qualität erfüllen und in den jeweiligen Produktgruppen gelistet sein. Hilfsmittel sind Hörgeräte, Brillen, Kontaktlinsen, Rollstühle, Badewannenlifter, Inkontinenzprodukte, Pflegebetten, orthopädische Schuhe, Einlagen, Blutdruck- oder Blutzuckermessgeräte, Kompressionsstrümpfe, Allergika-Bettwäsche, Elektrostimulationsgeräte oder Schlaftherapiegeräte – um nur einige zu nennen.

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis mit allen gelisteten Hilfsmittel-Produktgruppen und den entsprechenden Indikationen finden Sie hier.

Nutzen Sie hier unsere Vertragspartnersuche.

Auf alle Besonderheiten in der Hilfsmittelversorgung können wir hier nicht eingehen. Aber gerade bei Einlagenversorgungen und Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf. Deshalb beachten Sie bitte Folgendes:

Insbesondere für Kinder werden in den letzten Jahren vermehrt sensomotorische oder propriozeptive Einlagen verordnet bzw. empfohlen. Bei diesen Einlagen handelt es sich in der Regel um keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Wirksamkeit ist nicht nachgewiesen. Eine Kostenübernahme ist daher ausgeschlossen.

Kinder haben bis zu einem Alter von 17 Jahren Anspruch auf die Versorgung mit Brillen oder Kontaktlinsen. Ab einem Alter von 18 Jahren sind Sehhilfen aber nur noch verordnungsfähig, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen. Zudem übernehmen wir die Kosten bei einem Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit (Myopie/Hyperopie) oder mehr als 4 Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus). Die BKK VDN bezahlt die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe der bundesweit vereinbarten Festbeträge. Diese müssen vertragskonform durch den zugelassenen Lieferanten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Eine Privatrechnung mit dem Hinweis auf Erstattung der Festbeträge durch die Krankenkasse ist nicht zulässig.

Sofern die beschriebenen Voraussetzungen für eine Brillen- oder Kontaktlinsenversorgung bei Ihnen nicht vorliegen und Sie sich deshalb selbst versorgen mussten, ist ein Zuschuss über unser Bonusprogramm BoNickel-Prime möglich.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Hilfsmittel 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings nicht mehr als die Kosten des jeweiligen Hilfsmittels.

Beispiel:
Sie erhalten ein Hilfsmittel zum Abgabepreis von 60 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, also 6 Euro (mehr als 5, weniger als 10 Euro).

Abweichend von der unter "Zuzahlung für Hilfsmittel" beschriebenen Regelung leisten Versicherte für den Verbrauch bestimmter Hilfsmittel (z. B. Inkontinenzeinlagen) 10 Prozent des Abgabepreises je Packung, höchstens jedoch 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation. Ein Mindestbetrag, wie bei Hilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, entfällt hier.

Die Zuzahlung ist auf einen maximalen Monatsbetrag von 10 Euro für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel aufgrund einer oder mehrerer Indikationen benötigt werden bzw. ob es sich um verschiedene Produkte handelt.

Die Zuzahlung ist direkt an den Leistungserbringer (z. B. Sanitätshaus oder Apotheke) zu leisten.

Bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zu viel gezahlte Beträge erstatten. Das Quittungsheft können Sie hier herunterladen.

Apotheken führen sogenannte Zuzahlungslisten. Sofern Sie immer dieselbe Apotheke aufsuchen, lassen Sie sich die Liste aushändigen. Dieser Service ist eine sinnvolle Alternative zum Quittungsheft.

Für einige Hilfsmittelprodukte haben wir individuell zugeschnittene Verträge mit Leistungserbringern abgeschlossen. Sie dienen dazu, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung durch die Hilfsmittellieferanten gewährleistet wird.

Über unsere einzelnen Hilfsmittelverträge können Sie sich hier informieren:

Nutzen Sie hier unsere Vertragspartnersuche.

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