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Hospize

Hospize sind selbstständige Einrichtungen mit der Aufgabe, für Patientinnen und Patienten mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung zu erbringen. Dabei wird aktive Sterbehilfe ausgeschlossen.

Ziel der Hospizarbeit ist es, schwerkranke und sterbende Menschen bis zuletzt würdevoll zu begleiten.

Wichtig ist der familiäre Charakter, den ein Hospiz bietet. So werden z. B. nur mindestens acht und höchstens 16 Plätze pro Haus angeboten, wobei die Einrichtung auf die Bedürfnisse des erkrankten Menschen ausgerichtet ist.

Die Grundvoraussetzung für die Aufnahme in ein Hospiz ist, dass

  • der Mensch an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend (progredient) verläuft.
  • eine Heilung der Erkrankung ausgeschlossen ist.
  • eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig und vom Patienten erwünscht ist.
  • die Lebenserwartung auf wenige Monate begrenzt ist (bei Kindern auch Jahre).
  • eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist.
  • eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreicht, weil der palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf die Möglichkeiten der bisher betreuenden Personen regelmäßig übersteigt.
     

Die BKK VDN übernimmt den gesetzlichen Regelanteil von 95 % der Kosten für die Hospizpflege im Rahmen der gültigen Verträge. Das Hospiz rechnet die Kosten direkt mit uns ab. Dabei werden zuerst die Leistungen der Pflegeversicherung in Form der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege (nicht bei Kindern) und danach in Form der vollstationären Pflege abgerechnet. Der Restbetrag wird von der BKK VDN bezuschusst. Die Bewilligung wird in der Regel auf vier Wochen begrenzt.
 

Stand: 01.01.2024

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