Bei fast jedem zweiten Kind und Jugendlichen in Deutschland ist eine kieferorthopädische Behandlung notwendig. Versicherte der Gesetzlichen Krankenkasse erhalten diese umfassend, sobald das Beißen, Sprechen oder Atmen durch die Zahn- oder Kieferfehlstellung erheblich beeinträchtigt ist (Indikationsgruppe KIG 3 – 5). Dabei entstehen dem Patienten bzw. dessen Erziehungsberechtigten kaum Kosten. Die Eigenbeteiligung von 20 % (für das erste Kind) oder 10 % (für jedes weitere Kind) wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Bitte reichen Sie dazu die Rechnungen und die Abschlussbescheinigung ein.
Dabei darf die Krankenkasse per Gesetz nur die Leistungen zahlen, die zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind.
Bei den Indikationsgruppen 1 oder 2 handelt es sich um geringe Beeinträchtigungen. Betroffene haben dann die Möglichkeit, einen privaten Behandlungsvertrag mit dem Zahnarzt zu vereinbaren.
Kieferorthopädische Behandlungen bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden per Gesetz nicht übernommen. Das gilt nicht bei schweren Kieferanomalien, die ein solches Ausmaß haben, dass kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind.
Darauf sollten Sie achten:
Macht Sie ein Kieferorthopäde auf private Zusatzleistungen aufmerksam, so ist er gleichzeitig vertraglich verpflichtet, auf die kieferorthopädische Behandlung nach Kassenleistung hinzuweisen – und das ohne Nachteil für den Kunden. Eine weitere Behandlung darf nach Ablehnung der Privatleistung nicht verweigert werden. Insbesondere darf kein Kieferorthopäde seinen Kunden einreden, dass eine qualitativ hochwertige Behandlung nur durch Privatleistungen möglich ist.
Ziehen Sie eine private Zusatzleistung in Betracht, lassen Sie sich von Ihrem Kieferorthopäden unbedingt über die Vor- und Nachteile der Behandlungs- und Materialalternativen aufklären. Zudem empfehlen wir Ihnen, vor Ihrer Entscheidung eine Zweitmeinung einzuholen, da die Preisspanne für die Angebote erfahrungsgemäß sehr groß sein kann. Sie sind gegebenenfalls gezwungen, für die gesamte Dauer der kieferorthopädischen Behandlung (ca. 3 bis 5 Jahre) Zuzahlungen zu leisten. Diese können bis zu 50 Euro pro Monat betragen. Bitte beachten Sie hier bei Folgendes:
- Holen Sie zuerst die Zweitmeinung ein.
- Entscheiden Sie nun über den behandelnden Zahnarzt.
- Reichen Sie nach Entscheidung den Behandlungsplan zwecks Genehmigung ein.
Kieferorthopädische Behandlung kompakt. Sie können die Broschüre herunterladen.
Den Antrag auf Kostenerstattung erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns bitte an!
Stand: 01.01.2024