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Knochendichtemessung

Die Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) kann mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie) übernommen werden, wenn

  • ein Verdacht auf Osteoporose oder ein Knochenbruch ohne vorangegangenes Trauma besteht.
  • aufgrund konkreter Befunde eine gezielte medikamentöse Behandlungsabsicht einer Osteoporose besteht.

Zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung kann die Osteodensitometrie frühestens nach fünf Jahren wiederholt werden. Es sei denn, dass aufgrund besonderer therapierelevanter anamnestischer und klinischer Befunde eine frühere Osteodensitometrie geboten ist.

Zur Abrechnung berechtigte Ärzte müssen  die Leistung direkt über die eGK erbringen (Abrechnungsziffer 34600 und 34601). Die Kostenerstattung einer Privatleistung ist nicht möglich.

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