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Kostenerstattung

Anstatt Sachleistungen über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Anspruch zu nehmen, können Sie sich bei der BKK VDN auch für die Kostenerstattung entscheiden.

Wenn Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden, füllen Sie bitte die entsprechende Wahlerklärung (bitte anfordern) vor in Anspruchnahme der Leistungen aus. Bitte beachten Sie die u. s. Erläuterungen zur Kostenerstattung.

Die Wahl der Kostenerstattung sollte wohl überlegt sein, denn diese Entscheidung bringt einige Konsequenzen mit sich:

  • Sie sind mindestens drei Monate an die Kostenerstattung gebunden.
  • Eine Kostenerstattung ist nur möglich, wenn Sie zugelassene Vertragspartner der Gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen und es sich um zugelassene Vertragsleistungen handelt.
  • Eine Inanspruchnahme von Leistungserbringern, die keine Vertragspartner sind, muss vorab von der BKK VDN genehmigt werden.
  • Die zu erstattenden Beträge werden um die ggf. anfallenden gesetzlichen Zuzahlungen und die Verwaltungskosten (5 % vom Erstattungsbetrag, max. 40 Euro) gekürzt, dabei werden die Verwaltungskosten pro Rechnung abgezogen.
  • Art und Umfang der erhaltenden Maßnahmen sind durch spezifische Rechnungen und ggf. Verordnungen nachzuweisen. Sofern Arznei-, Verband- und Hilfsmittel in Anspruch genommen werden, müssen diese auf einem Kassenrezept (Musterformular) mit dem Vermerk „Kostenerstattung“ verordnet sein. Heilmittel müssen zudem vorab von der BKK VDN genehmigt werden. Zur Erstattung der Kosten reichen Sie bitte die Rechnungen und Verordnungen mit Angabe Ihrer Bankverbindung ein.
  • Der Umfang der Kostenerstattung ist bis zur Sachleistungshöhe beschränkt. Damit sind erhebliche Eigenanteile möglich.
  • Die eGK muss ggf. zurückgegeben werden.
     

Die Kostenerstattung können Sie für alle Leistungen, ambulante ärztliche, ambulante zahnärztliche oder stationäre Versorgung wählen. Es ist auch möglich, sich im Rahmen der Kostenerstattung nur für veranlasste Leistungen (z. B. Arzneimittel, Heilmittel) zu entscheiden.

Lassen Sie sich von uns beraten.


Stand: 01.01.2024

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