Schriftgröße anpassenSchriftgröße
STRG+ STRG-

Sie können die Seite mithilfe Ihres Browsers größer oder kleiner anzeigen lassen. Verwenden Sie dafür bitte STRG + und STRG - .
Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zur Ausgangsgröße.

Künstliche Befruchtung

Wenn Sie sich ein Kind wünschen, es aber auf dem natürlichen Weg und aus medizinischen Gründen mit der Schwangerschaft nicht klappt, können Sie die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung nutzen. Dabei sollte vorab geklärt werden, ob die Ursache des unerfüllten Kinderwunsches bei dem Mann, der Frau oder beiden zu finden ist.

Wie wird eine künstliche Befruchtung durchgeführt?

Da es verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung gibt, stellen wir Ihnen die zwei meist gewählten vor.

  • Bei der sogenannten In-vitro-Fertilisation (IVF) werden Eizellen der Frau sowie der Samen des Mannes in ein Reagenzglas (in vitro = in einem Glas) gegeben. Die Spermien sollen selbstständig den Weg in die Zelle finden, um diese zu befruchten. Maximal drei der befruchteten Eizellen werden anschließend und mithilfe eines sehr dünnen Kunststoffschlauchs in die Gebärmutter der Frau eingesetzt.
  • Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird dann für eine künstliche Befruchtung genutzt, wenn die Spermien des Mannes bei der IVF nicht selbstständig den Weg in die Eizelle finden. In diesem Fall wird das Spermium mit einer sehr feinen Nadel direkt in die Eizelle injiziert.


Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung sind, dass

  • eine ausführliche Beratung durch den behandelnden Arzt erfolgt ist und dieser gute Chancen für eine erfolgreiche Behandlung sieht.
  • das Paar verheiratet ist.
  • beide Ehepartner min. 25 Jahre alt sind (Frauen nicht älter als 40 Jahre, Männer nicht älter als 50 Jahre).
  • nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Eheleute verwendet werden.
     

Wer trägt die Kosten einer künstlichen Befruchtung?

Wie vom Gesetzgeber vorgegeben übernimmt die BKK VDN 50 % der Kosten. Bitte legen Sie uns vor Beginn der Behandlung den entsprechenden Behandlungsplan zur Genehmigung vor.

Eventuell zahlen Bund und Länder weitere Zuschüsse. Mehr erfahren Sie hier.

Besonderheiten sind zu beachten, wenn ein Partner privat krankenversichert ist. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall an.
 

Darüber hinaus bietet Ihnen die BKK VDN folgende Mehrleistung an: Kinderwunsch

 

Stand: 01.01.2024

<< zurück

Kontakt

Wie können wir Ihnen helfen?

Kontaktieren Sie uns:
phone 02304 9826 - 0
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
expand_less
Mitglied werden
Online Geschäftsstelle
call
f