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Kuren

Es gibt ambulante und stationäre Kuren. ...

... Sie dienen der Vorsorge oder nach einer ernsthaften Erkrankung der Rehabilitation. Außerdem sollen Kuren dazu motivieren, aktiv etwas für die Gesundheit zu tun.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Kur- und Rehabilitationsmöglichkeiten.

Die ambulante Rehabilitationskur wird z. B. bei einer chronischen Erkrankung oder nach einer schwerwiegenden Operation durchgeführt. Sie kommt vor allem bei orthopädischen, kardiologischen oder neurologischen Erkrankungen in Betracht und dauert in der Regel bis zu drei Wochen.

Bei dieser Reha-Maßnahme besuchen Sie tagsüber für vier bis sechs Stunden eine zugelassene Einrichtung in der Nähe Ihres Wohnortes. Hier werden Sie von Ärzten und Therapeuten betreut und behandelt. Die ambulante Rehabilitationskur ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ambulante Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind.

Sofern die zu beantragende Maßnahme der Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen soll, ist der jeweilige Rentenversicherungsträger zuständig. Das entsprechende Antragsformular übersenden wir Ihnen gerne.

Bei einer stationären Rehabilitationskur fahren Sie zur Behandlung in eine anerkannte Kur- oder Rehabilitationsklinik. Dort erhalten Sie alle Therapien, die speziell für Ihre Erkrankung oder Gesundheitsstörung notwendig sind.

Um von der stationären Kur profitieren zu können, müssen Sie in der Lage sein, aktiv an den Rehabilitationsangeboten teilzunehmen. Eine stationäre Kur dauert in der Regel drei Wochen. Sie ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ambulante Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind.

Sofern die zu beantragende Maßnahme der Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen soll, ist der jeweilige Rentenversicherungsträger für diese Maßnahme zuständig. Gerne übersenden wir Ihnen die entsprechenden Antragsformulare.

Das Antragsformular auf eine Kur erhalten Sie bei Ihrem Arzt und füllen dieses gemeinsam mit ihm aus. Vorab klärt dieser, ob Sie eine Vorsorgemaßnahme oder eine ambulante oder stationäre Rehabilitationskur benötigen. Dabei entscheidet Ihr Arzt, welche Therapien und Kuranwendungen ggf. erforderlich sind.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bzw. Ihr Arzt an uns zurück. Legen Sie Ihrem Antrag bitte Facharztbefunde und Krankenhausentlassungsberichte bei. Im Zweifelsfall wird dieser vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Anschließend teilen wir Ihnen die Entscheidung unaufgefordert mit.

Sofern die zu beantragende Maßnahme der Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen soll, ist der jeweilige Rentenversicherungsträger für diese Maßnahme zuständig.

Stand: 01.01.2024

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