Sie sind berufstätig und erwarten Nachwuchs? Dann erhalten Sie von uns Mutterschaftsgeld für:
- die letzten sechs Wochen vor der Entbindung,
- den Entbindungstag,
- für acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung.
Die 12-wöchige Schutzfrist gilt bei Früh- oder Mehrlingsgeburten oder wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird.
Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Tag. Die Differenz zu Ihrem Nettogehalt zahlt Ihr Arbeitgeber.
Zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes reichen Sie eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag ein. Diese stellt Ihnen der Arzt oder die Hebamme vor der Geburt aus.
Frauen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und dennoch Anspruch auf Krankengeld haben (z. B. Arbeitslosengeldempfängerinnen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Wenn Sie familienversichert sind und einen Mini-Job haben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Bund in Höhe von maximal 210 Euro.
Genauere Informationen hierzu erhalten Sie beim
Bundesversicherungsamt |
TEL FAX Kontakt | 0228 6191888 0228 6191877 per Mail |
Damit Ihr Kind sofort in die kostenlose Familienversicherung (Antrag zum Herunterladen hier) aufgenommen werden kann, melden Sie es direkt nach der Geburt mit einer Geburtsbescheinigung bei uns an.
Stand: 01.01.2023