Sind Sie selbst nicht auskunftsfähig, hat das medizinische Personal die Möglichkeit auf die entsprechend gespeicherten Daten zuzugreifen. Dies beinhaltet folgende Daten:
- chronische Erkrankungen und/oder wichtige frühere Operationen
- regelmäßig eingenommene Medikamente
- Allergien und Unverträglichkeiten
- Wichtige medizinische Hinweise (z. B. Schwangerschaft oder Implantate)
- Kontaktdaten von Angehörigen und Ärzten, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
Zusätzlich können weitere Angaben hinterlegt werden:
- Organspendeausweis
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Die Daten werden von Ihren Ärzten und auch von Krankenhäusern auf Ihrer eGK gespeichert. Voraussetzung ist, dass diese bereits an die Telematikinfrastruktur angebunden sind.
Ausführliche Informationen zu den Notfalldaten finden Sie hier.
Hinweis:
- Damit Sie Ihre Notfalldaten einsehen können, haben Sie die Möglichkeit diese auch in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern. Informationen zur ePA finden Sie hier.