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Pflegegrad 1

Die Pflegeversicherung gewährt bei Pflegegrad 1 folgende Leistungen:

  • Pflegeberatung,
  • Beratung in der eigenen Häuslichkeit,
  • zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen,
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wie z. B. Pflegebett, Toilettenstuhl etc. (bitte reichen Sie eine Verordnung des Arztes ein),
  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe etc. erhalten Sie bis zu 40 Euro monatlich z. B. in Ihrer Apotheke,
  • finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds,
  • zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen,
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.

Zudem gewährt die Pflegeversicherung den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Dieser kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:

  • der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege,
  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste,
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote.

Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, gewährt die Pflegeversicherung den Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich.


Stand: 01.01.2024

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