Rehabilitationssport (Rehasport)
Mit Rehasport soll den Folgen einer (drohenden) körperlichen und/oder psychischen Behinderung entgegengewirkt werden. Dabei wird in der Regel in Gruppen und mit einem qualifizierten Übungsleiter gearbeitet. Unter anderem sollen auf die (drohende) Behinderung ausgerichtete Gymnastik, Bewegungsspiele oder Schwimmen die Flexibilität des Teilnehmers verbessern, um so Ausdauer und Selbstbewusstsein zu stärken. Die gemeinsamen Übungen in der Gruppe sorgen für
- einen Erfahrungsaustausch,
- Selbsthilfe,
- Gruppendynamik.
Rehasport wird ärztlich betreut und überwacht. Bei Bedarf beinhalten die Maßnahmen auch spezielle Übungen für Mädchen und Frauen, deren Selbstbewusstsein durch die (drohende) Behinderung eingeschränkt ist.
Funktionstraining
Bei einem Funktionstraining werden mit Krankengymnastik oder/und Ergotherapie bestimmte Muskeln und Gelenke der erkrankten Körperpartie behandelt. Das Training findet in der Gruppe statt – mit dem Ziel, die körperliche und seelische Gesundheit z. B. nach einem Unfall oder einer Operation wieder herzustellen (zu rehabilitieren). Hierbei wird Folgendes beachtet:
- Selbsthilfe,
- Verbesserung des Wohlbefindens,
- Gesundheitsverantwortung und Motivation sich zu bewegen.
Ein Funktionstraining wird ärztlich begleitet.
Diese Kosten werden für Rehasport und Funktionstraining erstattet
Die Kosten übernimmt die BKK VDN im Rahmen des medizinischen Bedarfs. Dieser wird vom Arzt für Sie festgelegt und gegebenenfalls auch erweitert. Die Therapeuten rechnen in der Regel direkt mit uns ab.
Zugelassene Vertragspartner führen Rehasport/Funktionstraining durch. Eine Mitgliedschaft in der Gruppe oder im Verein ist für die Teilnahme am Rehaport/Funktionstraining nicht verpflichtend. Gleichwohl begrüßt die BKK VDN die Mitgliedschaft Ihrer Versicherten in den Sportgruppen oder Vereinen auch bereits während des Verordnungszeitraumes auf freiwilliger Basis, um die eigenverantwortliche Durchführung des Bewegungstrainings zu fördern und nachhaltig zu sichern.
Es ist aber nicht zulässig, dass die Vereine von Ihnen neben der durch die BKK VDN geleistete Vergütung für die Teilnahme am Rehasport/Funktionstraining ohne Ihre Einwilligung Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Vorauszahlungen fordern. Sie können nur Angebote der Sportvereine kostenfrei wahrnehmen, die mit dem bewilligten Rehasport/Funktionstraining im Zusammenhang stehen.
Wichtig für Sie
Der Rehasport bzw. das Funktionstraining müssen Sie in dem vom Arzt verordneten Zeitraum in Anspruch nehmen.
Häufigkeit | Zeitraum (Monate) | |
Rehasport | ein-, zwei- oder dreimal wöchentlich (50 Einheiten) | 18 |
ein-, zwei- oder dreimal wöchentlich (120 Einheiten) | 36 | |
Funktions- training | ein-, zwei- oder dreimal wöchentlich | 12 |
ein-, zwei- oder dreimal wöchentlich | 24 |
Den Antrag auf Rehasport oder Funktionstraining erhalten Sie ausgefüllt von Ihrem Arzt. Bitten leiten Sie diesen an uns weiter.
Folgeverordnung
Rehasport und Funktionstraining sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Es wird das Ziel verfolgt, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining zu motivieren. Der Rehabilitationssport ist als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen und stellt somit keine Leistung dar, die dauerhaft durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren ist.
Eine Folgeverordnung ist daher an die Grundvoraussetzungen gebunden, dass Sie noch nicht in der Lage sind, die erlernten Übungen selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn bei kognitiven (geistigen) oder psychischen Beeinträchtigungen oder aus besonderen medizinischen Gründen die Fortführung des Rehabilitationssports unter fachkundiger Anleitung und Überwachung im Einzelfall notwendig und geeignet ist.
Zugelassene Rehabilitations- oder Funktionssportanbieter finden sie unter
www.behindertensport-sachsen.de
Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.
Stand: 01.01.2023