Pflegebedürftig zu werden bedeutet oft, dass das häusliche Wohnumfeld der neuen Situation angepasst werden muss. Zum Beispiel der behindertengerechte Umbau des Badezimmers oder eine Türverbreiterung für Rollstuhlfahrer sind kostspielige Maßnahmen, die dieBKK VDN unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen kann.
Den Zuschuss von 4.000,00 Euro erhalten Sie, wenn Sie im Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind und durch den Umbau
- die häusliche Pflege möglich oder erleichtert wird,
- eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person vermieden wird,
- der Pflegebedürftige weniger auf Pflegekräfte angewiesen ist oder durch den Umbau selbstständiger leben kann.
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass
- der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) oder eine Pflegefachkraft Ihnen die Maßnahme empfohlen hat.
- kein anderer Träger vorrangig verpflichtet ist, die Maßnahme zu erstatten (z. B. Sozialamt).
Wenn Sie gemeinsam mit weiteren pflegebedürftigen Menschen in einem gemeinsamen Haushalt leben (z. B. einer Wohngruppe), können Sie den Zuschuss von 4.000,00 Euro pro Person beantragen (max. vier Personen = 16.000,00 Euro).
Außerdem sind weitere Zuschüsse für einzelne Umbaumaßnahmen möglich.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Bitte fügen Sie dem Antrag einen Kostenvoranschlag über die Baumaßnahme bei
Informieren Sie sich. Wir beraten Sie gerne!
Stand: 01.01.2024