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Zahnärztliche Behandlung

Bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen durch den Zahnarzt ...

... werden Zahnerkrankungen frühzeitig erkannt und können somit unter Schonung der Zahnsubstanz behandelt werden.

Erwachsene erhalten diese Untersuchung einmal je Kalenderjahr, Kinder bis zum 18. Lebensjahr kalenderhalbjährlich.

Folgende Behandlungen werden von uns übernommen. Legen Sie dazu einfach Ihre Versichertenkarte in der Zahnarztpraxis vor:

  • eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,
  • Beratung,
  • einmaljährliche Zahnsteinentfernung,
  • Röntgenuntersuchung,
  • Zahnfüllungen,
  • örtliche Anästhesien,
  • Wurzelbehandlungen nach den vorgegebenen Richtlinien,
  • Entfernen von nichterhaltungswürdigen Zähnen,
  • Individualprophylaxe bei Versicherten zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr,
  • Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern unter 6 Jahren,
  • Versiegelungen von kariesfreien Zahnfissuren an den großen, bleibenden Backenzähnen bis zum 18. Lebensjahr.
     

Auch die medizinisch notwendige Behandlung einer Parodontalerkrankung oder Kieferverletzung sowie Kiefergelenkserkrankungen gehört zum Leistungsumfang Ihrer BKK VDN. Bitte beantragen Sie diese vorab.
 

Jetzt Zahnarzt finden



    DENT-NET®

      Weitere Informationen

      Für eine nachweislich regelmäßige Zahnvorsorge erhält der Versicherte einen höheren Festzuschuss. Bei unzumutbarer finanzieller Belastung (Härtefall) beteiligt sich die BKK VDN mit einem Zuschuss in Höhe von 100 % auf die Regelversorgung. Hier erhalten Sie nähere Informationen.

      Für die Versorgung mit Kronen, Brücken oder herausnehmbarem Zahnersatz erstellt der Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan mit dem zahnmedizinischen Befund, der Regelversorgung, der tatsächlich vorgesehenen prothetischen Versorgung sowie den geschätzten Kosten. Eine Versorgung mit Kronen, Brücken oder herausnehmbarem Zahnersatz ist durch die Krankenkasse genehmigungspflichtig. Legen Sie daher den Heil- und Kostenplan für Zahnersatz im Original Ihrer BKK VDN zur Leistungszusage vor.

      Eine Bezuschussung für die Implantatsetzung sowie deren Begleitleistungen darf von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden!

      An den Kosten für eine medizinisch notwendige Versorgung mit Kronen, Brücken und herausnehmbaren Zahnersatz (Regelversorgung) beteiligt sich die BKK VDN mit einem befundbezogenen Festzuschuss.

      Wer regelmäßig, d. h. einmal bzw. zweimal kalenderjährlich, im Rahmen einer Vorsorge zum Zahnarzt geht, erhält einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Der Festzuschuss erhöht sich auf 70 %, wenn Sie in den letzten fünf Jahren und auf 75 %, wenn Sie in den letzten zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren. Versicherte unter 18 Jahren müssen einmal pro Kalenderhalbjahr die Vorsorge in Anspruch genommen haben. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem Bonusheft (erhältlich bei Ihrem Zahnarzt) dokumentieren.
      WICHTIG: Das Jahr 2020 wird als Vorsorgejahr angerechnet, auch wenn Sie aufgrund der Corona-Pandemie die Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Zahnarzt nicht durchführen lassen konnten.

      Ausnahme

      Entscheiden Sie sich für eine aufwändigere oder andere Versorgung als die Regelversorgung, z. B. für einen implantatgetragenen Zahnersatz oder eine vollverblendete Krone, dann erhalten Sie ebenfalls den Festzuschuss, der bei der Regelversorgung angefallen wäre.

      Aufwändigere plastische Füllungsmaterialien (Kunststoff) und Einlagefüllungen (Inlays) sind mit Mehrkosten verbunden, die mit dem Zahnarzt privat zu vereinbaren sind. Vor Behandlungsbeginn hat der Zahnarzt Ihnen eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung auszustellen.

      Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne! Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang auch, welche Möglichkeiten der Erstattung Sie mit BoNickel und BoNickel-Prime haben.

       

      Die professionelle Zahnreinigung (PZR) soll das Karies- und Parodontitis-Risiko mindern. Dabei werden Beläge und oberflächliche Verfärbungen entfernt. Anschließend werden die Zähne poliert und mit Fluor behandelt.

      In der Regel bezahlen die Patienten diese Behandlung selbst. Die BKK VDN bietet Versicherten ab dem 18. Lebensjahr aber die Möglichkeit einer kostenlosen PZR bei einem unserer Vertragszahnärzte (DentNet) an.

      Eine Übersicht und weitere Informationen finden Sie unter www.dentnet.de.

      Bitte teilen Sie bei der Terminvereinbarung mit, dass Sie die PZR über DentNet wünschen.

      Was ist, wenn Ihr Zahnarzt kein Vertragspartner ist?

      • Selbstverständlich können Sie sich weiterhin von Ihrem Zahnarzt behandeln lassen und trotzdem einen Vertragszahnarzt für die kostenlose PZR aufsuchen.
      • Ihr Zahnarzt hat jederzeit die Möglichkeit ein Vertragspartner zu werden.
      • Entscheiden Sie sich dazu die PZR bei Ihrem Zahnarzt durchführen zu lassen, obwohl dieser kein Vertragspartner ist, wird er Ihnen diese privat in Rechnung stellen. Informieren Sie sich über mögliche Erstattungen innerhalb unseres Bonusprogramms BoNickel.  

      Sparen Sie bei Zahnersatz. Gemeinsam mit „2te ZahnarztMeinung“ und „DentNet“ machen wir das möglich! Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich:

      Erhalten Sie hier die Broschüren: 2te-ZahnarztMeinung
                                                                DentNet

      Unsere Versicherten haben die Möglichkeit, sich einen weiteren kostenfreien Heil- und Kostenplan im Rahmen einer Zweitmeinung zum Kostenvergleich ausstellen zu lassen.

      Ihr Vorteil

      • Eine volle Kostenübernahme durch die BKK VDN ist möglich.


      Eine Liste mit unseren DentNet Vertragszahnärzten finden Sie hier.

      Unser Service für Sie bei DentNet:  Der online-Kosten-Check für Ihren Zahnersatz

      Hier haben Sie die Möglichkeit den Onlinerechner zu nutzen.

      Nähere Informationen zum Online-Kosten-Check erfahren Sie hier.

       

      Stand: 01.01.2024

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