Durch die Früherkennungsuntersuchungen soll Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen vorgebeugt werden.
Säuglinge und Kleinkinder (sechster bis 33. Lebensmonat) haben Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens vier Monate liegen.
Weitere drei Früherkennungsuntersuchungen können ab dem 34. Lebensmonat bis zum sechsten Geburtstag in Anspruch genommen werden (alle 12 Monate).