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Zahnersatz: Anspruch bei unzumutbarer Belastung

Ein Anspruch bei unzumutbarer Belastung besteht, wenn die nachfolgenden Grenzbeträge nicht überschritten werden. Diese sind (brutto/monatlich):

WerHöhe in Euro
Alleinstehender1.414,00
mit einem Angehörigen1.944,25
mit zwei Angehörigen2.297,75
mit drei Angehörigen2.651,25
für jeden weiteren Angehörigen  353,50


Unabhängig von der individuellen Einkommensgrenze wird eine unzumutbare Belastung immer dann angenommen, wenn Sie

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (nach demSozialgesetzbuch XII), im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Leistungen zur bedarfsorientierten Grundsicherung erhalten,
  • Bürgergeld beziehen,
  • eine Ausbildungsförderung (z. B. BAföG) erhalten,
  • in einem Heim oder in einer ähnlichen Einrichtung leben und die Kosten dafür von der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema "Zahnärzliche Behandlung" erhalten Sie hier.


Stand: 01.01.2024

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