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Zuzahlungen

Zuzahlungen müssen von Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres für alle medizinischen Leistungen erhoben werden (Ausnahme: Zuzahlung für Fahrkosten auch für Versicherte unter 18 Jahren). Dabei gelten klare Belastungsobergrenzen. So darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten. Den Antrag können Sie hier herunterladen.

Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung reduziert sich die Belastung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Als „chronisch krank“ gelten Versicherte, die wegen einer Erkrankung in Dauerbehandlung sind und

  • mindestens Leistungen der sozialen Pflegeversicherung des Pflegegrades 3 erhalten oder
  • einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 % nachweisen
    oder
  • ohne kontinuierliche Behandlung die Krankheit lebensbedrohend oder lebensverkürzend wäre bzw. die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen würde.

Die vom Mediziner auszufüllende Bescheinigung über eine chronische Erkrankung können Sie hier herunterladen. Die Musterbescheinigung liegt aber auch Ihrem behandelnden Arzt vor. Die Bescheinigung ist der BKK VDN spätestens nach zwei Jahren erneut vorzulegen.

Bei Familien werden die geleisteten Eigenbeteiligungen und die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienverbundes zusammengerechnet. Die Belastungsgrenze verringert sich durch die Kinderfreibeträge (pro Kind 9.312,00 Euro) und ggf. den Freibetrag für den Ehepartner bzw. den Lebenspartner bei eingetragenen Lebenspartnerschaften (6.363,00 Euro).

 

Bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zu viel gezahlte Beträge erstatten.

Außerdem führen Apotheken sog. Zuzahlungslisten. Sofern Sie immer dieselbe Apotheke aufsuchen, nutzen Sie diesen Service und lassen Sie sich die Liste über Ihre Zuzahlungen aushändigen.

Stand: 01.01.2024

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