Pflegegeld

Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht nur, wenn der Pflegebedürftige selbst seine Pflege durch eine Pflegeperson seines Vertrauens sicherstellt. Mit dem Pflegegeld sollen die Eigenverantwortlichkeit und die Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen gestärkt werden. Es soll ihm ermöglicht werden, seine Pflege einem verwandten oder nahe stehenden Menschen zu übertragen und dessen Leistung auch materiell anzuerkennen. Die BKK VDN Pflegekasse zahlt das Pflegegeld bereits zum Ende des Vormonats, also im Voraus aus.

Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:

PflegegradPflegegeld
2347,00
3599,00
4800,00
5990,00

Werte in Euro

Zur Sicherung der Pflegequalität hat jeder, der ausschließlich Pflegegeld erhält, mindestens halbjährlich (Pflegegrade 2 und 3) bzw. mindestens vierteljährlich ( Pflegegrade 4 und 5) einen Pflegeeinsatz von einer professionellen Pflegeeinrichtung durchführen zu lassen. So sollen pflegerische Defizite in der häuslichen Pflege frühzeitig entdeckt und beseitigt werden. Die Kosten für diesen Pflegeeinsatz rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.

Wird der Pflegeeinsatz durch einen professionellen Pflegedienst nicht durchgeführt, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen bzw. streichen.

Stand: 01.01.2025