Kranken- und Pflegeversicherung
Sie sind Arbeitnehmer und in Elternzeit und/oder beziehen Elterngeld? Dann müssen Sie sich um Ihren Versicherungsschutz bei der BKK VDN keine Gedanken machen.
Freiwillig versicherte Angestellte, die grundsätzlich einen Anspruch auf Familienversicherung haben sind beitragsfrei weiter versichert. Sollte dieser Anspruch nicht bestehen, wird die freiwillige Versicherung angepasst. Das Elterngeld bleibt unberücksichtigt.
Mindestbemessungsgrenze | = = | 1.131,67 Euro 4.987,50 Euro |
Bei einem Einkommen unterhalb der Mindestbemessungsgrenze werden die Beiträge mindestens aus diesem Betrag berechnet; bei höherem Einkommen bis maximal der Beitragsbemessungsgrenze.
Weitere Besonderheiten bei der Beitragsberechnung
Ist Ihr Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert, sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet, sein Einkommen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Die Beiträge werden in diesem Fall mindestens von der Hälfte des Familieneinkommens berechnet. Das Familieneinkommen wird maximal in Höhe der halben monatlichen Beitrags-bemessungsgrenze (2.493,75 Euro) berechnet.
Stand: 01.01.2023