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Krankengeld

Die finanzielle Absicherung im Fall Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist wichtiger Bestandteil einer Krankenversicherung.

Zunächst zahlt Ihr Arbeitgeber das Arbeitsentgelt in der Regel für sechs Wochen weiter. Bei arbeitslosen Menschen übernimmt dies für den gleichen Zeitraum die Agentur für Arbeit. Danach erhalten Sie von uns das Krankengeld, um Ihren Verdienstausfall weitestgehend zu ersetzen.

Das Krankengeld orientiert sich an Ihrem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt. Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Überstunden und Entgeltumwandlungen) können die Höhe beeinflussen.

Sie erhalten 70 % des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgeltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze (kalendertäglich 172,50 Euro, davon 70 % = 120,75 Euro), höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgeltes. Die Höhe des Krankengeldes bei Arbeitslosen entspricht der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes.

Während des Krankengeldbezuges zahlen Sie keine Beiträge zur Krankenversicherung. Von den Beiträgen zur Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung übernimmt die BKK VDN die Hälfte. Eine Besonderheit gilt für kinderlose Krankengeldbezieher: Hier ist der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,60 % allein zu tragen.

Krankengeld wird grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Sofern die Arbeitsunfähigkeit wegen der selben Krankheit besteht, haben Sie Anspruch auf Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Wichtig zu wissen:

„Durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfällt für Sie der lästige Schritt, Ihre Krankmeldung eigenhändig bei der BKK VDN einzureichen. Stattdessen wird sie automatisch mit nur einem Klick von der ärztlichen Praxis direkt an uns übermittelt – bequem, sicher und umweltschonend. Dies spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für eine effiziente Abwicklung.

Nach Ihrem Praxisbesuch können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Bei der elektronischen Übermittlung gewährleisten wir eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung. Sie können darauf vertrauen können, dass Ihre eAU noch am gleichen Tag bei uns eingeht. Selbstverständlich erhalten Sie weiterhin einen Ausdruck für Ihre Unterlagen von der attestierenden Arztpraxis. Ihr Arbeitgeber kann die erforderlichen AU-Daten direkt bei der BKK VDN abfragen, wobei Informationen zu Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin und Ihrer Diagnose vertraulich bleiben.

Für den Fall, dass der elektronische Versand einmal nicht reibungslos funktionieren sollte, stellt Ihnen die Arztpraxis zusätzlich eine Bescheinigung für den Versand an die Krankenkasse aus. Bitte reichen Sie diese dann bei uns ein. Auf Wunsch können Sie sich auch eine Ausfertigung für Ihren Arbeitgeber mitgeben lassen.“

Vielen Dank!


Stand: 01.01.2024

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