Krankenversicherung (KV) | = | 16,29 % |
Pflegeversicherung (PV) | = | 3,40 % |
Arbeitslosenversicherung (AV) | = | 2,60 % |
Rentenversicherung (RV) | = | 18,60 % |
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. *Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen zusätzlich einen Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,60 %, den sie alleine tragen.
Der Arbeitgeber hält die Beiträge vom Arbeitsentgelt ein und führt diese direkt an die zuständige Krankenkasse ab.
Jeder Berufsstarter erhält einen Sozialversicherungsausweis mit einer Versichertennummer. Sollte noch kein Ausweis vorliegen, kann dieser bei uns angefordert werden.
Stand: 01.01.2024