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Start in den Beruf - die eigene Krankenversicherung

Der Ausbildungsvertrag steckt in der Tasche – jetzt kann´s losgehen!

Wenn Sie eine betriebliche Ausbildung beginnen, müssen Sie sich selbst versichern und Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Die Familienversicherung bei den Eltern endet.

Nachdem Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden und angemeldet haben, erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung und Ihre Gesundheitskarte. Die Mitgliedsbescheinigung geben Sie bei Ihrem Arbeitgeber ab. Die Gesundheitskarte verbleibt bei Ihnen für Besuche beim Arzt.

Bei der BKK VDN stehen Ihnen vom ersten Tag an die vollen Leistungen zur Verfügung.


Stand: 01.01.2024

 

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