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Stationäre Mitaufnahme

Ihr Kind ist krank und muss im Krankenhaus stationär behandelt werden? Dann dürfen Sie es unter bestimmten Voraussetzungen begleiten, und zwar bei

  • Neugeborenen und Kleinkindern,
  • Kleinkindern und Kindern bis acht Jahre,
  • Kindern ab neun Jahre (eine Beantragung ist vorab erforderlich),
  • einer schwerwiegenden Erkrankung (auch ohne Antrag).

Die Kosten für die Mitaufnahme von täglich 45,00 Euro rechnet das Krankenhaus direkt mit uns ab. Eine gesetzliche Zuzahlung entfällt.

 

Warum wird eine Begleitperson auch bei älteren Kindern mit aufgenommen?

Der stationäre Krankenhausaufenthalt soll für das Kind durch die Begleitung der Bezugsperson abgemildert werden. Die Voraussetzungen für die Mitaufnahme sind u. a.

  • schwerste Erkrankungen (z. B. Krebserkrankungen, Herzoperationen),
  • Behinderungen (körperlich, geistig),
  • geplante Schulungsmaßnahmen der Begleitperson.

Für die Kostenübernahme muss das Kind bei der BKK VDN versichert sein – nicht aber die Begleitperson.

 

Ihnen entsteht ein Verdienstausfall?

Die BKK VDN zahlt Ihren Verdienstausfall z. B. dann, wenn Sie für die Begleitung Ihres Kindes unbezahlten Urlaub nehmen mussten. Dies gilt nicht für Wochenenden und Feiertage. Der Ausfall richtet sich nach der Höhe des tatsächlichen Nettoverdienstes, maximal aber bis zur Höhe des jeweils geltenden Höchst-Krankengeldes. Die Dauer richtet sich nach dem Krankenhausaufenthalt. Sozialversicherungsbeiträge oder sonstige Abzüge fallen nicht an. Für die Berechnung des Verdienstausfalls ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich.

 

Stand: 01.01.2024

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