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Versicherungsschutz Bundesfreiwilligendienst / Freiwilliges Soziales Jahr

Sie haben sich für einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) entschieden - dann finden Sie nachstehend die am häufigsten gestellten Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.

Wie bin ich während der Teilnahme versichert?

Sofern ein Taschengeld und/oder Sachbezüge (Verpflegung, Unterkunft etc.) gezahlt werden, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Wird keine Leistung gewährt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Familienversicherung.

Wer trägt die Beiträge?

Die Einsatzstelle zahlt - im Auftrag des Bundes bzw. Landes - die gesamten Beiträge, also den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Grundlage für die Beitragsberechnung bilden das Taschengeld und/oder der Wert der Sachbezüge.

Bin ich bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft oder Unfall finanziell abgesichert?

Sofern Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von Taschengeld und/oder Sachbezügen besteht, erhalten Teilnehmer des BFD und Teilnehmer des FSJ Kranken- und Mutterschaftsgeld.

Im Krankheitsfall werden bis zu einer Dauer von sechs Wochen das Taschengeld gezahlt und Sachleistungen gewährt.
Da die Einsatzstelle auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt, besteht im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls auch ein Anspruch auf Verletztengeld.


Stand: 01.01.2024

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