Jeder Berufsstarter erhält einen Sozialversicherungsausweis mit seiner Rentenversicherungsnummer. Sollten Sie diesen noch nicht erhalten haben, können Sie den Ausweis bei uns anfordern. Zur Sozialversicherung zählen:
- die Kranken- und Pflegeversicherung,
- die Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Für diese zahlen Sie von Ihrem Bruttogehalt folgende Beitragssätze:
Krankenversicherung | 16,29 % |
In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung tragen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen Sie einen Zuschlag von 0,60 % zur Pflegeversicherung.
Was ist, wenn Sie weniger als 325,00 Euro verdienen?
In diesem Fall bekommen Sie Ihr Gehalt voll ausbezahlt. Die Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber zu 100 %.
Stand: 01.01.2024