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Versicherungsschutz für Auszubildende

Jeder Berufsstarter erhält einen Sozialversicherungsausweis mit seiner Rentenversicherungsnummer. Sollten Sie diesen noch nicht erhalten haben, können Sie den Ausweis bei uns anfordern. Zur Sozialversicherung zählen:

  • die Kranken- und Pflegeversicherung,
  • die Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Für diese zahlen Sie von Ihrem Bruttogehalt folgende Beitragssätze:

Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung

16,29 %
3,40 %
2,60 %
18,60 %

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung tragen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen Sie einen Zuschlag von 0,60 % zur Pflegeversicherung.

Was ist, wenn Sie weniger als 325,00 Euro verdienen?

In diesem Fall bekommen Sie Ihr Gehalt voll ausbezahlt. Die Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber zu 100 %.


Stand: 01.01.2024

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phone 02304 9826 - 0
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