Schüler und Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr in der Gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern beitragsfrei mitversichert. In der Zeit während vorgeschriebenen Vor-, Zwischen- und/oder Nachpraktika verliert die Familienversicherung vorübergehend ihre Gültigkeit.
Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt
Sofern kein Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung besteht, sind die monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Praktikanten alleine zu tragen.
Krankenversicherung | 96,71 Euro |
Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum mit einem Entgelt bis 325,00 Euro
Während des Praktikums besteht Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge allein.
Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum mit einem Entgelt über 325,00 Euro
Auch hier besteht während des Praktikums Versicherungspflicht. In der Krankenversicherung zahlen Sie einen Anteil von 8,145 % und in der Pflegeversicherung 1,70 %.
Praktikanten, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, zahlen einen Zuschlag von 0,60 %. Dieser ist von Ihnen allein zu tragen.
Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
Es besteht innerhalb des ausgeübten Praktikums keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Ihr Versicherungsschutz wird entweder über die Familienversicherung oder die Krankenversicherung als Student sichergestellt.
Praktikum finden und bewerten
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Stand: 01.01.2024