Wohngruppenzuschlag

Pflegebedürftige haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen von 224,00 Euro Wohngruppenzuschlag pro Monat. Der Wohngruppenzuschlag ist eine Geldleistung und zweckgebunden. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • In der ambulant betreuten Wohngruppe leben regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige.
  • In der Wohngruppe ist eine Pflegekraft tätig, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet.
  • Die Pflegebedürftigen beziehen ambulante Sachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen.

Der Bezug von Leistungen für vollstationäre Pflege oder Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen schließt die ambulante Betreuung aus.

Weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen sowie Antragsunterlagen erhältst du bei uns.

Stand: 01.01.2025