Pflegebedürftig zu werden bedeutet oft, dass das häusliche Wohnumfeld der neuen Situation angepasst werden muss. Zum Beispiel der behindertengerechte Umbau des Badezimmers oder eine Türverbreiterung für Rollstuhlfahrer sind kostspielige Maßnahmen, die wir unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen können.
Den Zuschuss von 4.000,00 Euro bekommst du, wenn du im Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft bist und durch den Umbau
- die häusliche Pflege möglich oder erleichtert wird,
- eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person vermieden wird,
- der Pflegebedürftige weniger auf Pflegekräfte angewiesen ist oder durch den Umbau selbstständiger leben kann.
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass
- der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) oder eine Pflegefachkraft die Maßnahme empfohlen hat.
- kein anderer Träger vorrangig verpflichtet ist, die Maßnahme zu erstatten (z. B. Sozialamt).
Unser Tipp: Wenn du gemeinsam mit weiteren pflegebedürftigen Menschen in einem Haushalt lebst (z. B. einer Wohngruppe), kannst du den Zuschuss von 4.000,00 Euro pro Person beantragen (max. vier Personen = 16.000,00 Euro).
Außerdem sind weitere Zuschüsse für einzelne Umbaumaßnahmen möglich.
Antrag auf finanziellen Zuschuss
Bitte füge dem Antrag einen Kostenvoranschlag über die Baumaßnahme bei.