Ein Anspruch bei unzumutbarer Belastung besteht, wenn dein Einkommen die nachfolgenden Grenzbeträge nicht überschreitet. Diese sind (brutto / monatlich):
Wer |
Höhe in Euro |
---|---|
Alleinstehender |
1.498 |
mit einem Angehörigen |
2.059,75 |
mit zwei Angehörigen |
2.434,25 |
mit drei Angehörigen |
2.808,75 |
Unabhängig von der individuellen Einkommensgrenze wird eine unzumutbare Belastung immer dann angenommen, wenn du
- Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem Sozialgesetzbuch XII), im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Leistungen zur bedarfsorientierten Grundsicherung erhältst,
- Bürgergeld beziehst,
- eine Ausbildungsförderung (z. B. BAföG) erhältst,
- in einem Heim oder in einer ähnlichen Einrichtung lebst und die Kosten dafür von der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden.