Zahnersatz: Anspruch bei unzumutbarer Belastung

Ein Anspruch bei unzumutbarer Belastung besteht, wenn dein Einkommen die nachfolgenden Grenzbeträge nicht überschreitet. Diese sind (brutto / monatlich):

Wer

Höhe in Euro

Alleinstehender

1.498

mit einem Angehörigen

2.059,75

mit zwei Angehörigen

2.434,25

mit drei Angehörigen

2.808,75

Unabhängig von der individuellen Einkommensgrenze wird eine unzumutbare Belastung immer dann angenommen, wenn du

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem Sozialgesetzbuch XII), im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Leistungen zur bedarfsorientierten Grundsicherung erhältst,
  • Bürgergeld beziehst,
  • eine Ausbildungsförderung (z. B. BAföG) erhältst,
  • in einem Heim oder in einer ähnlichen Einrichtung lebst und die Kosten dafür von der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden.

Antrag auf unzumutbare Belastung


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Stand: 01.01.2025