Zahnersatz: Anspruch bei unzumutbarer Belastung

Ein Anspruch bei unzumutbarer Belastung besteht, wenn dein Einkommen die nachfolgenden Grenzbeträge nicht überschreitet. Diese sind (brutto / monatlich):

WerHöhe in Euro
Alleinstehender1.498,00
mit einem Angehörigen2.059,75
mit zwei Angehörigen2.434,25
mit drei Angehörigen2.808,75


Unabhängig von der individuellen Einkommensgrenze wird eine unzumutbare Belastung immer dann angenommen, wenn du

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem Sozialgesetzbuch XII), im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Leistungen zur bedarfsorientierten Grundsicherung erhältst,
  • Bürgergeld beziehst,
  • eine Ausbildungsförderung (z. B. BAföG) erhältst,
  • in einem Heim oder in einer ähnlichen Einrichtung lebst und die Kosten dafür von der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden.

Antrag auf unzumutbare Belastung


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Stand: 01.01.2025