Sind Sie nicht krankenversichert, können Sie sich Freiwillig versichern. Voraussetzung hierfür ist, dass zuletzt eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestand. Beginn der Freiwilligen Versicherung ist der Tag, der auf das Ende der bisherigen Mitgliedschaft folgt.
Welcher Beitragssatz gilt für mich?
Sie können sich in der BKK VDN zum ermäßigten Beitragssatz von 15,69 % versichern. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht.
Welchen Beitrag muss ich entrichten?
Die Beiträge werden als Prozentsatz von Ihrem tatsächlichen Einkommen berechnet.
Beitragssatz, ermäßigt zur Krankenversicherung (KV) | = | 15,69 % |
Beitragssatz zur Pflegeversicherung* (PV) | = | 3,40 % |
Beitragssatz zur Pflegeversicherung mit Zuschlag* (PVmZ) | = | 4,00 % |
*(PV) Bei Mitgliedern, die die Elterneigenschaft erfüllen, wird der Beitragsanteil zur Pflegeversicherung von 3,4 % ab dem zweiten bis zum fünften Kind (unter 25 Jahren) um jeweils 0,25 % reduziert.
*(PVmZ) Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen zusätzlich einen Zuschlag in Höhe von 0,6 %.
Zu beachten ist, dass uns der Gesetzgeber für die Beitragsbemessung Mindest- und Höchstentgeltgrenzen (= Mindestbemessungsgrenze und Beitragsbemessungsgrenze) vorschreibt.
Monatliche Beiträge unter Berücksichtigung der Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1.178,33 Euro | ||
KV | = | 184,89 |
PV | = | 40,06 |
PVmZ | = | 47,13 |
Gesamt ohne Zuschlag PV | = | 224,95 |
Gesamt mit Zuschlag PV | = | 232,02 |
Werte in Euro
Monatliche Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.175,00 Euro | ||
KV | = | 811,96 |
PV | = | 175,95 |
PVmZ | = | 207,00 |
Gesamt ohne Zuschlag PV | = | 987,91 |
Gesamt mit Zuschlag PV | = | 1.018,96 |
Werte in Euro
Gibt es weitere Besonderheiten bei der Beitragsberechnung?
Ist Ihr Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert, sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet, das Einkommen Ihres Ehegatten bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Das Familieneinkommen wird maximal in Höhe der halben monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2.587,50 Euro) berücksichtigt.
Den Antrag zur Freiwilligen Versicherung können Sie hier herunterladen.
Stand: 01.01.2024