Schriftgröße anpassenSchriftgröße
STRG+ STRG-

Sie können die Seite mithilfe Ihres Browsers größer oder kleiner anzeigen lassen. Verwenden Sie dafür bitte STRG + und STRG - .
Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zur Ausgangsgröße.

Auslandsaufenthalt

Die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Sie gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, und der Schweiz als Anspruchsbescheinigung für unmittelbar notwendige Behandlungen (auch stationär) und die fortlaufende Versorgung chronischer Erkrankungen, z. B. Diabetes. Zudem kann die EHIC auch in Großbritannien genutzt werden, trotz des Austritts aus der EU.

Für die Länder Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien können Sie nur mit einer speziell für dieses Land ausgestellten Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) die Leistungen des dortigen Gesundheitssystems in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns hierzu vor Reisebeginn an. Einen Auslandskrankenschein können Sie hier anfordern.

Sollten während Ihres Auslandsaufenthalts Krankheitskosten entstehen, können wir Ihnen diese bis zur Höhe der in Deutschland gültigen Honorar- und Vergütungssätze erstatten, sofern mit dem entsprechendem Land ein Abkommen besteht. Neben den oben genannten Ländern finden Sie hier weitere Informationen zu Reiseländern.

Legen Sie dem Antrag auf Erstattung der im Ausland entstandenen Behandlungskosten bitte die Rechnungsbelege, Verordnungen sowie bei Arzneimitteln die Beipackzettel im Original bei.

Bei bewusster Wahl einer Behandlung im Ausland, ist die Kostenübernahme vorher von der BKK VDN genehmigen zu lassen. Dies gilt auch, wenn eine besondere medizinische Betreuung notwendig ist, z. B. Dialysebehandlungen. Zudem können Ihnen zusätzliche Verwaltungskosten entstehen.

Prüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt, ob bestimmte Schutzimpfungen empfohlen werden.

Im Ausland entstehende Behandlungskosten (Privatbehandlung) liegen in der Regel erheblich über den in Deutschland gültigen Vergütungssätzen.
Vor einer Auslandsreise sollten Sie deshalb eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese werden oft sehr günstig angeboten und decken beispielsweise die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland oder die Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ab.

Berufsbedingter Auslandsaufenthalt

Bei zeitlich befristeten berufsbedingten Auslandsaufenthalten spricht der Gesetzgeber von einer Entsendung. In diesem Fall kann von Ihnen und Ihren mitversicherten Familienangehörigen im EU-Ausland auch die EHIC benutzt werden. Alternativ müssen die Sachkosten vom Arbeitgeber in voller Höhe getragen werden. Diese werden anschließend Ihrem Arbeitgeber  von der BKK VDN in Höhe der Kosten, die ihr im Inland entstanden wären, erstattet. Dies ist ggf. für Sie vorteilhafter.

Wir beraten Sie und Ihren Arbeitgeber gerne unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse.


Stand: 01.01.2024

<< zurück

Kontakt

Wie können wir Ihnen helfen?

Kontaktieren Sie uns:
phone 02304 9826 - 0
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
expand_less
Mitglied werden
Online Geschäftsstelle
call
f